Familienmitgliedschaft – Information

Der Wiener Cottage Verein bietet neben der traditionellen Einzelmitgliedschaft auch eine günstige Familienmitgliedschaft an. Diese soll u.a. dazu beitragen, die soziale Komponente des Cottage-Viertels zu beleben, der Jugend das besondere Leben in einem Gartenstadt-Viertel bewusst zu machen, das Cottage-Bewusstsein schätzen zu lernen und als Teil der Erbengeneration in die Verantwortung für das Cottage hineinzuwachsen. Der WCV ist auch um jugendgerechte Veranstaltungen und Aktivitäten bemüht.

Bei der Familienmitgliedschaft kann ein Hauptmitglied mit einem geringfügig höheren Mitgliedsbeitrag (derzeit € 100,– statt € 80,–) auch den (Ehe-) Partner und die Kinder zwischen 14 und 45 Jahren als Mitglieder des WCV benennen. Diese können dann ohne Bezahlung eines Mitgliedsbeitrags WCV Mitglieder im gleichen Rang wie das Hauptmitglied werden. Pro Familienmitgliedschaft sind vier Zusatzmitglieder gestattet. Ab 45 Jahren steht Kindern nur mehr Einzelmitgliedschaft oder eine eigene Familienmitgliedschaft offen. Das Mindestalter von 14 Jahren für Zusatzmitglieder entspricht der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit.

Nach der Benennung durch das Hauptmitglied hat jedes Zusatzmitglied einen separaten Aufnahmeantrag auszufüllen, der gemäß den Statuten behandelt wird. Der Wohnsitz des Zusatzmitglieds ist kein Kriterium, da der Cottage Bezug durch das Hauptmitglied gegeben ist.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit der Umwandlung einer Einzelmitgliedschaft in eine Familienmitgliedschaft. Ja, dies wird sogar erhofft. Dafür füllen Sie als Einzelmitglied den Antrag für eine Familienmitgliedschaft aus, kreuzen ‚Wechsel von Einzel- zu Familienmitgliedschaft‘ an und nennen Familienmitglieder, die unter Ihre Patronanz fallen sollen. Jedes Zusatzmitglied füllt dann einen separaten Aufnahmeantrag als Familienzusatzmitglied aus. Deren Wohnsitz muss nicht im Cottage sein.

Auch zwei Einzelmitgliedschaften können in eine Familienmitgliedschaft umgewandelt werden. Das künftige Familienmitglied füllt einen Mitgliedsantrag aus, kreuzt ‚Wechsel von Einzel- zu Familienmitgliedschaft‘ an und benennt das Zusatzmitglied mit dem Hinweis ‚bisher Einzelmitglied‘. In diesem Fall ist für das Zusatzmitglied kein separater, neuer Aufnahmeantrag nötig. Nach Behandlung im Vorstand erfolgt eine Beitragsvorschreibung. Wurde bereits für zwei Einzelmitgliedschaften der laufende Mitgliedsbeitrag bezahlt, kommt es zu einer Gutschrift der Differenz für das kommende Jahr.

 

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Sollten sich irgendwelche Fragen ergeben, rufen Sie uns am besten über das Servicetelefon 0681 108 72 042 an, oder senden Sie uns ein E-Mail an sekretariat@cottageverein.at.